Wahlärztin
Eine Wahlärztin hat keinen Vertrag mit den Krankenkassen, das heißt es ist keine E-Card für die Behandlung notwendig, die Honorarnote kann aber von der Patientin/vom Patienten selbst bei der jeweiligen Kasse nachträglich eingereicht werden, die einen Teilbetrag erstattet. Dieser beträgt je nach Krankenkasse üblicherweise um die 50 Prozent der Kosten.
Zeit für ausführliche Gespräche
Ein Vorteil einer Wahlarztordination ist, dass sich die Ärztin ausreichend Zeit für die Patientin/den Patienten nehmen, ihre/seine Schwierigkeiten und Leiden gut erfassen, entsprechend darauf reagieren und im ausführlichen Gespräch die geeignete Behandlung einleiten und durchführen kann.
Verkürzte Wartezeiten
Ein weiterer großer Vorteil sind die deutlich verkürzten Wartezeiten auf Termine und in der Ordination selbst.