Wahlärztin

Eine Wahl­ärztin hat keinen Vertrag mit den Kranken­kassen, das heißt es ist keine E-Card für die Behandlung notwendig, die Honorar­note kann aber von der Patientin/vom Patienten selbst bei der jeweiligen Kasse nach­träglich eingereicht werden, die einen Teil­betrag erstattet. Dieser beträgt je nach Kranken­kasse üblicher­weise um die 50 Prozent der Kosten.

Zeit für ausführliche Gespräche

Ein Vorteil einer Wahl­arzt­ordination ist, dass sich die Ärztin aus­reichend Zeit für die Pati­entin/den Pati­enten nehmen, ihre/seine Schwierig­keiten und Leiden gut erfassen, ent­spre­chend darauf reagieren und im ausführ­lichen Gespräch die ge­eignete Behan­dlung einleiten und durch­führen kann.

Verkürzte Wartezeiten

Ein weiterer großer Vorteil sind die deutlich verkürzten Wartezeiten auf Termine und in der Ordination selbst.